Kosten
Kosten
Die im Rahmen der obligatorischen Grundversicherung erbrachten Pflegeleistungen werden durch die Krankenkasse übernommen, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt (exklusiv gesetzlich vorgeschriebene Eigenleistungen wie Franchise, Selbstbehalt oder Kostenbeteiligung).
Klientinnen und Klienten, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, beteiligen sich gemäss Artikel 25d SHV bei Leistungen nach KVG pro Einsatz mit einer maximal Höhe von CHF 15.35.- Franken pro Einsatz.
Unentschuldigte, nicht frühzeitig abgesagte Termine (bis mindestens 24 Stunden im Voraus) werden mit einer Kostenpauschale von 100 Franken verrechnet.